Besuch einer Gerichtsverhandlung

Landshut war das Ziel einer Fahrt der Klasse 9 a mit ihren Lehrkräften Wolfgang Hafner und Silke Schöpf. Dort besuchte man im Rahmen des Wirtschafts- und Rechtunterrichts eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Landshut.

Ein junger Mann stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Vorausgegangen war eine Schlägerei in einer Landshuter Diskothek im August letzten Jahres. Der Geschädigte traf dort wohl auf seine Ex-Freundin, die in Begleitung des Angeklagten war. „Irgendwie“ kamen die beiden Männer ins Gespräch, und kurz darauf lag der Geschädigte mit nicht unerheblichen Kopfverletzungen, die stationär im Krankenhaus behandelt werden mussten, am Boden. Wie das alles genau passiert war, daran konnte oder wollte sich auch die als Zeugin geladene und gehörte Ex-Freundin nicht mehr erinnern.

Letzten Endes einigten sich die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger auf eine Schmerzensgeldzahlung durch den Schläger in Höhe von 2.000,00 Euro an das Opfer. Der Täter entschuldigte sich zudem per Handschlag beim Geschädigten – dieser saß im Zuschauerraum.

Nicht zuletzt aufgrund dieser reuigen Geste und des zu zahlenden Schmerzensgeldes wurde von der Richterin eine zusätzliche Geldstrafe für den Angeklagten in Höhe von nur 90 Tagessätzen a 30 Euro ausgesprochen. Überschreitet die Strafe die Höhe von 90 Tagessätzen nicht, so bleibt dem Angeklagten ein Eintrag ins Führungszeugnis erspart. Da der Täter knapp über 21 Jahre alt war, bestand keine Möglichkeit mehr, ihn nach Jugendstrafrecht zu bestrafen.