Übertritt
Hinweis zur Anmeldung im Jahr 2024
Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
es steht Ihnen frei, ob Sie die Anmeldung Ihres Kindes persönlich an der Schule vornehmen oder ob Sie dies auf dem postalischen Weg erledigen wollen.
Sollten Sie den postalischen Weg wählen, bitten wir Sie, die notwendigen Formulare auszufüllen.
Optional können Sie folgende Formulare ausfüllen:
- Anmeldung zur OGTS
- LRS: Antrag auf Nachteilsausgleich/Notenschutz
- Sorgeberechtigung (nur nötig, falls getrennt lebend)
- Beförderungsantrag für den Landkreis Kelheim
- Beförderungsantrag für den Landkreis Landshut
(Antrag bitte erst nach der Anmeldung an der Realschule stellen!)
Außerdem stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
- Elternbrief zur Einschreibung
- Probeunterricht: Anschreiben
- Probeunterricht: Informationen
- Übertritt aus der Grundschule
- Übertritt aus der Mittelschule – Aufnahmebogen
- Infoflyer der OGTS
Die entsprechenden Formulare können Sie zusammen mit dem Übertrittszeugnis im Original und einer Kopie der Geburtsurkunde an die Schule schicken (Staatliche Realschule Rottenburg, Pater-Wilhelm-Fink-Str. 20, 84056 Rottenburg a. d. Laaber) oder in unseren Briefkasten, der sich am Südeingang/Sekretariat befindet, einwerfen.
Verbindliche Anmeldung
Die Schüler werden von einem Erziehungsberechtigten angemeldet.
Bitte bringen Sie – falls zutreffend – folgende Unterlagen mit:
– Übertrittszeugnis der Grundschule im Original (4. Jgst.)
– Kopie des Zwischenzeugnisses der Mittelschule (5. Jgst.)
– Geburtsurkunde oder Stammbuch zur Einsicht
– Impfausweis bzw. Impfbuch im Original
– evtl. Sorgerechtsbeschluss
– evtl. Bestätigung bei LRS/Legasthenie
Weitere Formulare müssen vor Ort ausgefüllt werden.
Ist die Realschule Rottenburg die richtige Schule für mein Kind?
Die Realschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung und bereitet zugleich auf den Beruf vor. Ihr Bildungsangebot richtet sich an Jugendliche, die an theoretischen Fragen interessiert sind und auch praktische Fähigkeiten und Neigungen haben.
Nach bestandener Abschlussprüfung verleiht die Realschule einen mittleren Schulabschluss.
Nach dem Realschulabschluss können die Jugendlichen ihre schulische Bildung an einer Fachoberschule, einem Gymnasium oder einer Berufsfachschule fortsetzen oder auch direkt mit der Berufsausbildung beginnen.
Leitfaden für neue Schüler
Jeder neue Schüler an unserer Realschule erhält das ROL-ABC, ein eigens erstellter Leitfaden, der das Eingewöhnen an unserer Schule erleichtern soll.
Ausbildungsrichtungen an der Staatlichen Realschule Rottenburg
Ab der 7. Klasse sind folgende Ausbildungsschwerpunkte möglich:
Zweig I: mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich
Zweig II: wirtschaftswissenschaftlicher Bereich
Zweig IIIa: sprachlicher Bereich (Französisch)
Zweig IIIb: sozialer Bereich
Zusätzlich kann Ihr Kind folgende Angebote wahrnehmen
– Bläserklasse (5./6. Klasse)
– Forscherklasse (5./6. Klasse)
– Sportklasse (5./6. Klasse)
– Bilingualer Sachfachunterricht Geographie (7. – 9. Klasse)
– Wahlfächer (5. – 10. Klasse)
Offene Ganztagsschule
Falls Sie für Ihr Kind auch nachmittags Betreuung brauchen, können Sie es in der offenen Ganztagsschule anmelden. Betreut werden die Kinder gleich nach Unterrichtsende bis 15:25 Uhr. Es gibt von Montag bis Donnerstag ein warmes Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Freizeitangebote.
Sozialtutoren
Schülerinnen und Schüler aus den 9. Klassen betreuen in Dreierteams je eine 5. Klasse als Sozialtutoren. Sie sind neben dem Klassleiter Ansprechpartner für Fragen aller Art und kümmern sich vor allem in den ersten Wochen des Übertritts intensiv um die neuen Realschüler, indem sie z. B. einen Kennenlerntag mit einem gemeinsamen Frühstück, verschiedenen Kooperationsspielen und einer spannenden Schulhausrallye durchführen. Auch während des Schuljahres sind weitere Aktionen geplant, um die Klassengemeinschaft und den Zusammenhalt zu fördern.
Übertrittsbestimmungen in die 5. Klasse der Realschule
Der Übertritt an die Realschule ist nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule oder der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule möglich. Dabei zählen in der vierten Klasse die Noten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, in der fünften Klasse die Noten in Deutsch und Mathematik. Die Eignung kann von Schülern der 4. Klasse auch über einen Probeunterricht erreicht werden.
Nach bestandener 5. Klasse des Gymnasiums ist der Übertritt in die 5. oder 6. Klasse der Realschule uneingeschränkt möglich. Andernfalls halten Sie bitte Rücksprache mit der Schulleitung.
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Kind die Voraussetzungen zum Übertritt erfüllt:
Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule
Übertritt aus der 5. Klasse Haupt-/Mittelschule
Alle Übertrittsbestimmungen finden Sie im Bayerischen Realschulnetz.
Beratung für den Übertritt
Für Beratungsgespräche steht Ihnen die Beratungslehrkraft Herr Stefan Zebner zur Verfügung:
Terminabsprache über das Sekretariat: 08781 20130-0
Termine 2025
03.04.2025 | Tag der offenen Tür von 16:30 – 19:30 Uhr |
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10.04.2025 | Schnuppernachmittag in der OGTS von 14:00 – 15:30 Uhr |
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05.05.2025 – 09.05.2025 | Anmeldung: – Mo: 10:00 – 16:00 Uhr – Di: 10:00 – 18:00 Uhr – Mi: 10:00 – 16:00 Uhr – Do: 10:00 – 16:00 Uhr – Fr: 10:00 – 12:00 Uhr |
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13.05.2025 – 15.05.2025 | Probeunterricht |